Blick nach vorn – zuerst zum Anwalt 

Bei ein­er Tren­nung bzw. Schei­dung ste­ht man vor der Auf­gabe, mit dem Ver­gan­genem abschließen und neu anz­u­fan­gen. Damit das gelingt, sind Infor­ma­tio­nen über die Recht­slage wichtig. Was kann ich beanspruchen? Wozu bin ich verpflichtet? Was kann man ver­traglich regeln? Ein Beratungs­ge­spräch bei der Anwältin ver­schafft Ihnen einen Überblick, wo Sie ste­hen und was Ihre näch­sten Schritte sein können.

Gern informiere und vertrete ich Sie in folgenden Angelegenheiten:

Als Fachanwältin für Familienrecht 

habe ich mich auf Rechtsstre­it­igkeit­en rund um die Fam­i­lie spezial­isiert. Klären Sie mit mir z.B. fol­gende Fragen:

• Wie läuft eine Tren­nung bzw. Schei­dung ab?
• Kann ich Unter­halt beanspruchen oder muss ich welchen zahlen?
• Was ist Zugewinn? Ste­ht mir Zugewinn zu und wie berech­net er sich?
• Was ist Ver­sorgungsaus­gle­ich? Welche Ansprüche oder Pflicht­en ergeben sich für mich daraus? Welche Möglichkeit­en habe ich, diesen abzuändern?
• Wie teilen wir gemein­sames Ver­mö­gen bzw. Schulden?
• Wer darf die gemein­same Immo­bilie weit­er nutzen?

Darüber hin­aus entwerfe ich für Sie auch Verträge für die Tren­nung oder Eheschei­dungs­fol­gen.

Als zertifizierte Mediatorin (Master of Mediation) 

ver­mit­tle ich zwis­chen zwei oder mehr Per­so­n­en, um eine gemein­same und faire Lösung zu find­en. Schw­er­punk­t­mäßig bin ich hier­bei in famil­iären Belan­gen oder bei Erbau­seinan­der­set­zun­gen tätig. 

Auch rund ums Erben/Vererben

bin ich anwaltlich tätig. Gern unter­stütze Sie bei der Auseinan­der­set­zung von Erbenge­mein­schaften oder der Gel­tend­machung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen.

Als Vorsorgeanwältin

berate ich Sie über Patien­ten­ver­fü­gun­gen, Vor­sorgevoll­macht­en oder Betreu­ungsver­fü­gun­gen und erstelle für Sie entsprechende Doku­mente. Die Voll­macht­surkunde regelt die Vertre­tung gegenüber drit­ten Per­so­n­en, Behör­den und son­sti­gen Insti­tu­tio­nen. Zu regeln ist aber auch der Auf­trag zwis­chen Voll­macht­ge­ber und seinem Vertreter im Innen­ver­hält­nis. Dabei kön­nen z.B. fol­gende Fra­gen auftreten:

• Was soll er für mich konkret tun oder vermeiden? 
• Hat er dafür Anspruch auf Aufwandsentschädigung?
• Wie hat er seine Arbeit zu doku­men­tieren?

Hier­für erstelle ich Ihnen gern eine indi­vidu­elle Vere­in­barung.

Was kostet die Anwältin?

Abgerech­net wird meine Tätigkeit anhand der Gebührentabelle des RVG (Recht­san­waltsvergü­tungs­ge­setz) oder nach Hon­o­rarvere­in­barung. Reine Beratungstätigkeit wird zeit­ge­nau nach vere­in­bartem Stun­den­satz abgerechnet.